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1260.

König Ottokar verpflichtet sich und seine Erben eidlich an seinen Verwandten J. (Ludwig II.) Pfalzgrafen vom Rhein 3000 Mk. guten Silbers nach Prager Gewichte als Mitgift seiner Enkelin Anna Tochter des erlauchten Fürsten Th. (Konrad) Herzogs von Schlesien (Glogau) binnen 2 Jahren zu zahlen auch für den Fall, dass seine Enkelin inzwischen stürbe, und beauftragt den Bisch. von Prag (Joh.) böhmische Grosse noch als Bürgen der Schuld heranzuziehen.

Formelbuch des Henr. Italicus ed. Voigt S. 70 No. LX. Dass die ganz undatirte Urk. hierher gehört, zeigt die vorstehende Notiz.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.